AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SDNORD Systeme & Dienste GmbH

I. Allgemeines
1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

II. Angebote, Bestellungen und Liefervertrag
1. Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Zur vertraglichen Bindung bedarf es in jedem Falle einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungszwecke uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3. Gehört zum Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so bleiben bei dieser alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht bei uns. Der Käufer hat ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht das Recht, die Software zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen oder zu übertragen.
4. Der Liefervertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, telefonische oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
5. Sofern eine Installation durch uns vorgenommen wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Für die Installationsarbeiten werden die jeweils gültigen Sätze verrechnet mit den jeweils gültigen Sätzen für Überstunden, Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit. Vergütung für Auslagen werden gesondert berechnet.
6. Sofern bei Softwarelieferungen bei der Installation, im Handbuch oder/und in der Hilfedokumentation eine Lizenzvereinbarung abgedruckt ist, wird diese mit Annahme der Ware vertragsrechtlich gültig. Widerspricht der Käufer den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware frei Haus an uns zurückzuliefern.
7. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gehören Sourcecodes, Sourcecodedokumentation und weitere technische Unterlagen nicht zum Lieferumfang.

III. Preise und Zahlung
1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung in EURO.
2. Die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft. Auch Mängelrügen und Beanstandungen, gleich auf welchem Grunde sie beruhen, berechtigen nicht zu einer Rückhaltung der Zahlung.
3. Wir sind berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
4. Bei Bestellungen im Gesamtwert von über 3000 EURO behalten wir uns folgende Zahlungsbedingungen vor: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Versandbereitschaft der Ware und 1/3 innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

IV. Lieferzeit
1. Unsere Lieferfristen werden in angemessenem Umfange grundsätzlich eingehalten.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten können aus unserem Verzug Ersatzansprüche gegen uns nicht hergeleitet werden. Ebenso ist der Verzicht auf Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag wegen Überschreitung nicht zulässig. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Geraten wir mit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug, so kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die in Folge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

V. Gefahrenübergang und Versand
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder die Anfuhr übernommen haben.
2. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.
3. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns nach seinen Wünschen versichert.
4. Sofern nicht anders vereinbart, werden Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen von uns gewählt und zu Selbstkosten berechnet.

VI. Gewährleistung
1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der gelieferten Produkte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik für die Dauer von 6 Monaten ab Ankunft der Sendung am Bestimmungsort. Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl ausbessern, ausbessern lassen, neu liefern oder durch Gutschrift ausgleichen.
3. Für Fremderzeugnisse, wie z. B. Computer und Zubehör, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
4. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
5. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Käufer. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Käufer mit seiner Zahlung in unangemessenem Verhältnis zur Beanstandung im Rückstand ist. Die Mangelhaftigkeit entfällt, wenn der Käufer ohne unsere schriftliche Zustimmung Nachbesserungen vorgenommen hat oder der Käufer unsere Vorschriften über die Behandlung des Gegenstandes nicht befolgt.
6. Für etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten – auch an Software ,die ohne Abnahme und schriftliche Genehmigung in unserem Haus erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.
8. Der Käufer hat uns zur Vornahme aller notwendigen Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, auch aus früheren oder künftigen Forderungen, die uns gegenüber dem Käufer entstehen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch dann nicht, wenn bei andauernder Geschäftsbeziehung der Kontokorrentsaldo durch Zahlung des Käufers vorübergehend ausgeglichen werden sollte. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.

VIII. Haftung
1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen, Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körperschäden und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftpflichtgesetzes beruhen.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.
3. Der Schadensbetrag von laufenden Wartungs- bzw. Supportverträgen ist auf die Höhe einer einjährigen Supportgebühr begrenzt.
4. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

IX. Gerichtsstand
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder der Sitz des Käufers.

X. Schlussbestimmungen
1. Ergänzend gelten die Bestimmungen des deutschen Rechts. Deutsches Recht findet auch bei der Lieferung an ausländische Abnehmer uneingeschränkte Anwendung. Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung als vereinbart.

Stand 23.11.2015